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Julovet B-CAD3 5Liter
Flüssiges Diät-Ergänzungsfuttermittel für Geflügel zur Unterstützung der Vorbereitung auf Östrus und Reproduktion
Es zeichnet sich durch einen hohen Gehalt an Calcium aus und enthält zusätzlich Vitamin D3, um die Aufnahme von Calcium im Darm zu verbessern.
Hinweis für die ordnungsgemäße Verwendung:
Kann in der ökologischen/biologischen Produktion gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1165/2021 und (EG) Nr. 848/2018 verwendet werden.
Hinweise für die ordnungsgemäße Verwendung:
Sie können dieses Diät-Ergänzungsfuttermittel verwenden, indem Sie 1 Liter auf 1.000 Liter Trinkwasser zusetzen. Für weibliches Geflügel während des Östrus verwenden.
Aufgrund des erhöhten Gehaltes an Vitamin D3, darf dieses Diät-Ergänzungsfuttermittel nur bis zu einem Anteil von maximal 0,2 % der Tagesration verwendet werden. Nährstoffeintrag aus anderen Futtermittelquellen berücksichtigen. Vor der Verwendung dieses Diät-Ergänzungsfuttermittels oder vor der Verlängerung der Fütterungsdauer ist der Rat eines Tierarztes einzuholen.
Besondere Hinweise:
Vor Gebrauch gut schütteln. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Dicht verschlossen, vor Licht geschützt bei 10-25°C lagern.
Handelsform:
Kanister 5000 ml
| Bereich: | Diätergänzungsfuttermittel |
|---|---|
| Besonderheiten: | Fruchtbarkeit |
| Darreichungsform: | flüssig |
| Lebensphase: | Adult |
| Verpackung: | Flasche |
Calciumgluconat Magnesiumchlorid
Analytische Bestandteile:
Rohprotein 5,30 %
Rohfett 0,03 %
Rohasche 0,55 %
Rohfaser 0,00 %
Methionin 0,00 %
Lysin 0,00 %
Natrium 0,00 %
Feuchtigkeit 91,70 %
Zusatzstoffe je 1 Liter:
Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe:Vitamin D3 (3a671) 150.000 I.E.
Betainanhydrat (3a920) 53.350 mg
Technologische Zusatzstoffe:
Sorbinsäure (1a200) 700 mg
8,3 % Ges.-TS Trockenmasse (TM)
I) Prozentanteil des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses aus ökologischer/biologischer Produktion = 0 %
II) Prozentanteil des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses aus Umstellungserzeugnissen = 0 %
III) Prozentanteil des Futtermittel-Ausgangserzeugnisses, der nicht unter I und II fällt = 100 %
IV) Gesamtprozentanteil der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs = 0 %
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